Altersvorsorgedepot 2027 für Selbstständige: Zulagen, Regeln & was jetzt zu tun ist
Das Gesetz ist beschlossen: Ab 1. Januar 2027 gilt die neue geförderte Altersvorsorge — erstmals ausdrücklich auch für Selbstständige. Bis zu 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind, Kostendeckel 1 Prozent. Was konkret drinsteht. Informativ, ohne Anlageberatung.
Zuletzt aktualisiert: 28. Juli 2026
Worum geht es?
Die private Altersvorsorge in Deutschland wurde reformiert. Kern des Gesetzes ist eine depotbasierte, staatlich geförderte Altersvorsorge — häufig „Altersvorsorgedepot“ genannt. Statt zwingender Garantie-Produkte kann das Ersparte flexibler in Wertpapiere (etwa breit gestreute Fonds/ETFs) fließen, unterstützt durch staatliche Zulagen. Garantieprodukte bleiben daneben wählbar. Ein erklärtes Ziel der Reform: die Förderung für einen breiteren Kreis zu öffnen — ausdrücklich auch für Selbstständige, die bisher außen vor waren.
Der Gesetzesstand in einer Zeile
Bundestag am 27. März 2026 beschlossen → Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt → ausgefertigt am 26. Mai 2026 → verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neuen Förderregeln treten nach Artikel 14 des Gesetzes zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Förderung ab 2027 in Zahlen
Die Zulage wird nicht mehr als fester Betrag gezahlt, sondern anteilig an deinem Eigenbeitrag (§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung):
| Baustein | Höhe ab 2027 |
|---|---|
| Grundzulage, erste Stufe | 50 % der Eigenbeiträge bis 360 € → max. 180 € |
| Grundzulage, zweite Stufe | 25 % der Beiträge von 360,01 € bis 1.800 € → max. 360 € |
| Grundzulage gesamt | max. 540 € pro Jahr (bei 1.800 € Eigenbeitrag) |
| Kinderzulage (§ 85 EStG) | 100 % der Beiträge bis 1.800 €, höchstens 300 € je Kind und Jahr |
| Berufseinsteiger-Bonus | einmalig +200 €, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist |
| Mindesteigenbeitrag (§ 86 EStG) | 120 € im Jahr — darunter gibt es keine Zulage |
| Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) | Beiträge bis 1.800 € jährlich zzgl. der zustehenden Zulage |
Rechenweg zur Obergrenze: 360 € × 50 % = 180 €, dazu (1.800 − 360) € × 25 % = 360 € — zusammen 540 €. Wie Zulage und Sonderausgabenabzug bei dir zusammenspielen (das Finanzamt prüft, was günstiger ist), hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hand einer Steuerberatung.
Warum das für Selbstständige besonders relevant ist
Viele Selbstständige haben keine Pflicht-Rentenversicherung und kümmern sich um die Altersvorsorge selbst. Genau diese Lücke adressiert die Reform: Der neue § 10a Absatz 1 EStG erfasst ab 2027 auch Steuerpflichtige, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbständiger Arbeit (§ 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG) erzielen — Voraussetzung ist, dass für dieses Jahr eine Steuererklärung abgegeben wurde. Ebenfalls neu einbezogen sind Angestellte, die Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind.
Wichtig: Die Teilnahme ist freiwillig — es entsteht keine Vorsorgepflicht. Ob sich die Förderung für dich rechnet, hängt von Einkommen, Steuersatz, Kindern und deiner übrigen Vorsorge ab.
Was am Produkt neu ist
- Keine Kapitalgarantie nötig. Zertifizierte Altersvorsorgeverträge dürfen künftig ohne Beitragsgarantie in Fonds und andere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen investieren. Wer Sicherheit will, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen.
- Kostendeckel 1 Prozent. Für das zertifizierte Standard-Altersvorsorgedepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen (§ 2a Absatz 2 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz). Das begrenzt genau die Kostenquote, an der die alte Riester-Förderung oft scheiterte.
- Auszahlungsplan möglich. Neben der lebenslangen Rente ist ab 1. Januar 2027 auch ein Auszahlungsplan als Leistungsform vorgesehen.
- Nachgelagerte Besteuerung bleibt. In der Ansparphase wird gefördert, die späteren Leistungen werden versteuert.
Wie eine depotbasierte Vorsorge grundsätzlich funktioniert
Unabhängig von den Details der Förderung ist das Grundprinzip einfach: Du zahlst regelmäßig in ein Wertpapierdepot ein, das Geld wird breit gestreut investiert (z. B. in weltweite ETFs), und über viele Jahre wirkt der Zinseszins. Wie sich ein monatlicher Sparplan modellhaft entwickeln kann, zeigt dir unser Sparplan-Rechner — als unverbindliche Beispielrechnung.
Wo läuft so ein Depot?
Ein Wertpapierdepot eröffnest du bei einer Bank oder einem (Neo-)Broker. Die geförderten Depots nach den neuen Regeln müssen erst zertifiziert werden — welcher Anbieter zum Start 2027 was anbietet, steht noch nicht fest. Ein erstes konkretes Signal gibt es allerdings: comdirect stellt auf der eigenen Depot-Seite bereits ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot zur Einführung Anfang 2027 in Aussicht — und koppelt daran eine Early-Bird-Prämie von 50 € zusätzlich zur regulären Depot-Prämie von 100 € (Stand August 2026; befristete Neukunden-Aktion, die Bedingungen stehen beim Anbieter). Das ist keine Zertifizierung und keine Produktzusage, aber der bisher sichtbarste Fingerzeig, dass ein etablierter Broker zum Start dabei sein will. Wer sich unabhängig davon schon jetzt mit breit gestreuten ETF-Sparplänen vertraut machen möchte, findet auch bei SMARTBROKER+, Scalable Capital oder Trade Republic entsprechende Depots. Anzeige – Anbieterauswahl folgt sachlichen Kriterien, keine Empfehlung.
Ein sachlicher Anbieter-Vergleich mit Kriterien (Kosten, Sparplan-Angebot, ETF-Auswahl) steht im Depot-Vergleich für Selbstständige.
Was du jetzt tun kannst
- Verschaffe dir einen Überblick über deine aktuelle Vorsorge und dein monatliches Sparpotenzial.
- Behalte die Marke von 1.800 € im Jahr (150 € im Monat) im Kopf — bis dorthin wird ab 2027 anteilig gefördert. Ob das für dich sinnvoll ist, ist eine individuelle Entscheidung.
- Mach dich mit depotbasierter, breit gestreuter Vorsorge (ETFs) grundsätzlich vertraut.
- Warte mit einem Vertragsabschluss auf die zertifizierten Produkte — vor 2027 gibt es sie schlicht noch nicht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das geförderte Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neuen Förderregeln treten laut Artikel 14 des Gesetzes zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Sind Selbstständige förderberechtigt?
Ja. Der neue § 10a Absatz 1 EStG bezieht Steuerpflichtige ein, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbständiger Arbeit (§ 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG) erzielen und für dieses Jahr eine Steuererklärung abgegeben haben. Die Teilnahme ist freiwillig, keine Pflicht. Ob es sich im Einzelfall lohnt, ist eine individuelle Steuer- und Vorsorgefrage.
Wie hoch ist die Zulage ab 2027?
Die Grundzulage beträgt nach § 84 EStG 50 Prozent der Eigenbeiträge bis 360 Euro und zusätzlich 25 Prozent der Beiträge von 360,01 Euro bis 1.800 Euro — maximal also 540 Euro im Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Je Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird, kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage dazu. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr.
Ist das eine Anlageempfehlung?
Nein. Dieser Ratgeber erklärt allgemein, was das beschlossene Gesetz regelt. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter.
Was kann ich jetzt schon tun?
Sinnvoll ist, die eigene Vorsorgesituation zu ordnen, das monatliche Sparpotenzial zu ermitteln und sich über depotbasierte Vorsorge grundsätzlich zu informieren. Die konkreten Produkte müssen erst zertifiziert werden und kommen zum Start 2027 auf den Markt — Verträge dafür gibt es heute noch nicht.
Quellen: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026 — insbesondere §§ 10a, 84, 85, 86 EStG und § 2a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung; Deutscher Bundestag (Beschluss vom 27. März 2026); Bundesrat (Zustimmung vom 8. Mai 2026). Stand dieses Beitrags: Juli 2026. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.