Depot-Vergleich für Selbstständige 2026: 7 Anbieter, Kosten und Entscheidungshilfe

Welches Depot passt zu Selbstständigen mit schwankendem Einkommen? Entscheidungslogik, sieben Anbieter im Kostenvergleich (Stand Juli 2026), das PFOF-Verbot seit 1. Juli 2026 und die Steuerfallen, die Solo-Selbstständige übersehen. Informativ, ohne Anlageberatung.

Zuletzt aktualisiert: 26. Juli 2026 · Alle Konditionsangaben: Stand Juli 2026

📌 Kurz gesagt: Für Selbstständige entscheidet nicht die Rangliste, sondern die Nutzungsart. Läuft nur ein ETF-Sparplan, zählen zwei Dinge: kostenfreie Sparplanausführung und eine Depotgebühr ohne Aktivitätsbedingung — denn wer den Sparplan in einem schwachen Monat pausiert, kann sonst genau dann in eine Gebühr rutschen. Wer daneben Einzelwerte oder größere Einmalbeträge handelt, vergleicht zusätzlich Ordermodell und Handelsplätze.
🏷️ Dieser Beitrag enthält gekennzeichnete Werbe-/Partnerlinks („Anzeige“). Er ist ein redaktioneller Überblick und keine Anlageberatung, keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf und keine Steuerberatung. Mehr dazu.

Neu seit 1. Juli 2026: das PFOF-Verbot und was es für dich bedeutet

Wer 2026 ein Depot vergleicht, sollte eine Regeländerung kennen, die genau in diesem Sommer greift. Seit dem 1. Juli 2026 ist Payment for Order Flow (PFOF) EU-weit verboten: Broker dürfen keine Rückvergütungen mehr von Market Makern dafür annehmen, dass sie Kundenorders an einen bestimmten Handelsplatz leiten. Deutschland hatte als letzter Mitgliedstaat eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 genutzt. Hintergrund ist ein Interessenkonflikt: Ein Broker könnte Orders dorthin leiten, wo die Vergütung am höchsten ist — statt dorthin, wo du den besten Preis bekommst. Das Verbot soll das Prinzip der bestmöglichen Ausführung stärken.

Für dich als Anlegerin oder Anleger ist das relevant, weil mehrere Neobroker ihre günstigen Konditionen teilweise über PFOF finanziert haben. Der Stand nach bisheriger Berichterstattung:

Ein breiter Preisschock ist nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten — die kostenfreien ETF-Sparpläne der großen Anbieter sind bisher geblieben. Wir schreiben diesen Abschnitt bewusst als Momentaufnahme: Die Umstellung läuft, einzelne Preisverzeichnisse können sich in den kommenden Monaten noch ändern.

Zuerst die Entscheidung, dann die Tabelle

Die meisten Depot-Vergleiche starten mit einer Rangliste. Das ist der falsche Einstieg, weil dieselbe Zahl je nach Nutzung völlig unterschiedlich wichtig ist: Eine Ordergebühr von 4,90 Euro ist für jemanden, der zweimal im Jahr kauft, praktisch bedeutungslos — und für jemanden, der monatlich umschichtet, der größte Kostenblock. Kläre deshalb erst diese vier Fragen.

1. Schwankt dein Einkommen? Dann ist die Depotgebühr-Bedingung der Knackpunkt

Fast alle hier verglichenen Anbieter führen das Depot mit 0 Euro Grundgebühr. Der Unterschied steckt in den Bedingungen. Bei manchen Direktbanken ist die kostenfreie Depotführung an Aktivität geknüpft — etwa an mindestens zwei Trades pro Quartal, eine Sparplanausführung pro Quartal oder ein Girokonto beim selben Haus. Erfüllst du keine der Bedingungen, wird eine monatliche Gebühr fällig (bei comdirect beispielsweise 1,95 Euro pro Monat).

Für Angestellte mit festem Gehalt ist das kaum ein Thema. Für Selbstständige schon: Wenn ein Großkunde abspringt und du den Sparplan für zwei Quartale aussetzt, fällt genau in dieser Phase die Bedingung weg — und du zahlst ausgerechnet dann Depotgebühr, wenn das Geld knapp ist. Wenn deine Einnahmen stark schwanken, ist eine bedingungslos kostenfreie Depotführung deshalb mehr wert als ein paar Euro Unterschied bei der Ordergebühr. Wie viel Reserve du überhaupt brauchen solltest, bevor du langfristig anlegst, klärt unser Ratgeber zum Notgroschen für Selbstständige.

2. Sparplan, Einmalanlage oder beides?

Wie sich eine monatliche Rate über die Jahre modellhaft entwickeln kann, kannst du mit unserem ETF-Sparplan-Rechner unverbindlich durchspielen — als Beispielrechnung, nicht als Prognose. Die Grundlagen dazu stehen im Ratgeber ETF-Sparplan für Selbstständige.

3. Privatdepot oder Firmendepot?

Eine Frage, die Angestellte nie stellen müssen. Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist das Privatdepot der übliche Weg: Kapitalerträge im Privatvermögen werden pauschal mit der Abgeltungssteuer belastet, und ein inländischer Broker erledigt die Abwicklung automatisch. Ordnest du Wertpapiere dagegen dem Betriebsvermögen zu, greift die Abgeltungssteuer nicht — die Erträge erhöhen den betrieblichen Gewinn und werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Das kann je nach Steuersatz teurer sein, bindet Anlagevermögen an den Betrieb und macht die Buchführung komplexer.

Unabhängig davon gilt eine Grundregel, an der das Finanzamt hängt: privat und betrieblich sauber trennen. Ein Depot, in das mal private, mal betriebliche Mittel fließen, ohne dass die Zuordnung dokumentiert ist, schafft Angriffsfläche.

⚖️ Kein Steuerrat: Ob eine betriebliche Zuordnung von Wertpapieren in deinem Fall überhaupt zulässig ist und was sie steuerlich auslöst, ist eine Einzelfallfrage. Das gehört zum Steuerberater — dieser Abschnitt ordnet nur die Systematik ein.

4. Freies Depot oder gefördertes Altersvorsorgedepot ab 2027?

Ein freies Wertpapierdepot und die geförderte Altersvorsorge sind keine Gegensätze, sondern zwei verschiedene „Hüllen“. Das freie Depot ist maximal flexibel: Du kommst jederzeit an dein Geld, zahlst dafür aber laufend Steuern auf Erträge. Geförderte Hüllen wie die Rürup-Rente oder das ab 1. Januar 2027 geltende Altersvorsorgedepot bringen Steuervorteile oder Zulagen, binden das Geld dafür aber bis zum Rentenalter. Wenn du planst, ab 2027 eine geförderte Variante zu nutzen, ist das kein Grund, mit dem freien Depot zu warten — beides lässt sich parallel führen. Wie viel du überhaupt zurücklegen solltest, schätzt du mit dem Ratgeber Wie viel für die Rente sparen als Selbstständiger ab.

Entscheidungsmatrix: Wenn das auf dich zutrifft, achte darauf

Deine Situation Das zählt zuerst Das ist zweitrangig
Nur ETF-Sparplan, stark schwankende Einnahmen Depotgebühr ohne Aktivitätsbedingung, kostenfreie Sparplanausführung, niedrige Mindestrate Ordergebühren, Zahl der Handelsplätze
Sparplan plus größere Einmalanlagen nach guten Quartalen Ordermodell (Pauschale statt Prozentsatz bei hohen Beträgen) Mindestsparrate, App-Ausstattung
Auch Einzelaktien, aktiver Handel Handelsplätze, Handelszeiten, Spreads, Orderarten Sparplan-Auswahl
Alles bei einer Bank, Girokonto inklusive Direktbank mit Konto und Depot aus einer Hand, Filial-/Servicezugang letzte Zehntel bei der Ordergebühr
Du willst möglichst wenig mit der Steuererklärung zu tun haben Inländischer Broker (automatischer Steuerabzug, Vorabpauschale inklusive) marginale Kostenvorteile ausländischer Anbieter

Sieben Anbieter im Kostenvergleich (Stand Juli 2026)

Die Tabelle ist bewusst keine Rangliste und enthält keine Wertung. Sie stellt die Konditionen nebeneinander, die für Selbstständige am häufigsten den Ausschlag geben. Alle Angaben sind Momentaufnahmen aus Juli 2026 und können sich jederzeit ändern — verbindlich ist immer das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis des Anbieters. Zu allen Orderkosten kommen marktübliche Spreads, Börsenplatzentgelte und Produktkosten (TER) hinzu.

Anbieter Depotführung Orderkosten ETF-Sparplan Sparplan-Auswahl Besonderheit
Trade Republic 0 € 1 € Bestpreis-Order (Kursvergleich über rund 30 Handelsplätze), 2 € Direktpreis-Order mit eigener Handelsplatzwahl kostenfrei, ab 1 € über 2.400 ETFs App-first; eigene MTF-Lizenz seit Januar 2026; Guthabenverzinsung (variabel)
Scalable Capital 0 € im Free-Modell; PRIME+ als Abo (rund 4,99 € pro Monat) im Free-Modell rund 0,99 € je Order auf dem hauseigenen Handelsplatz; im Abo-Modell Orders ab Mindestvolumen gebührenfrei; Xetra separat bepreist kostenfrei in beiden Modellen, ab 1 € sehr breit (vierstellige Zahl) eigener Handelsplatz EIX (mit Börse Hannover) seit Dezember 2024; Guthabenverzinsung (variabel)
SMARTBROKER+ 0 €, unabhängig von der Depotgröße über gettex ab 500 € Ordervolumen ohne Ordergebühr, darunter 4 €; Tradegate, L&S und Baader OTC je 4 € alle ETF-Sparpläne gebührenfrei, ab 1 € rund 2.100 ETFs Zugang zu allen deutschen Börsenplätzen; PFOF-Wegfall wird laut Anbieter nicht weitergegeben
finanzen.net ZERO 0 € über gettex ab 500 € Ordervolumen ohne Ordergebühr, darunter 1 € Zuschlag kostenfrei, unabhängig von der Sparrate rund 1.900 ETFs ⚠️ zum Redaktionsschluss kein klar kommuniziertes Preismodell nach dem PFOF-Verbot — Konditionen vorab prüfen
ING 0 € 4,90 € Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert (max. 69,90 €) ohne Ausführungsgebühr, ab 1 € rund 1.100 bis 1.200 ETFs große Direktbank mit Girokonto und Depot aus einer Hand
Consorsbank kostenlos (Bedingungen und Aktionen beachten) 4,95 € Grundgebühr + 0,25 % vom Volumen mit Mindest- und Höchstgebühr; für Neukunden zeitlich befristete Aktionskonditionen ETF-Sparpläne ohne Ausführungsgebühr, Mindestrate 10 € rund 1.900 ETFs Direktbank der BNP Paribas; häufig Aktionsangebote (Zinsen, Prämien)
comdirect 0 € nur bei erfüllter Bedingung (z. B. zwei Trades pro Quartal, eine Sparplanausführung pro Quartal oder comdirect-Girokonto), sonst 1,95 € pro Monat 4,90 € Grundgebühr + 0,25 % vom Volumen mit Mindest- und Höchstgebühr; in der Anfangsphase nach Depoteröffnung reduziert über 550 „Top-Preis-ETFs“ dauerhaft ohne Ausführungsgebühr; außerhalb dieser Auswahl in der Regel 1,5 % je Ausführung sehr breites Gesamtangebot, ausführungsfrei aber nur die Top-Preis-Auswahl Commerzbank-Tochter, Girokonto und Beratungsangebot im Haus

Anzeige – Anbieterauswahl nach sachlichen Kriterien, keine Empfehlung und kein Testsieger.

Was wir bewusst nicht auf den Cent beziffern

Ein Vergleich ist nur so viel wert wie seine ehrlichen Lücken. Drei Punkte lassen wir absichtlich unscharf, weil eine konkrete Zahl hier mehr schaden als helfen würde:

Ein Hinweis zur Quellenlage: Bei den ETF-Sparplänen der ING sprechen Vergleichsportale von „ohne Ausführungsgebühr“, die ING selbst formuliert auf ihrer Übersichtsseite „dauerhaft vergünstigt". Solche Formulierungsunterschiede sind der Grund, warum am Ende immer das Preis- und Leistungsverzeichnis zählt — und nicht die Werbeseite (auch nicht diese hier).

Vier Kostenfallen, die Selbstständige besonders oft übersehen

Die Vorabpauschale trifft dein Verrechnungskonto im Januar

Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale auf fiktive Erträge fällig — berechnet über den Basiszins des Bundesfinanzministeriums (2026: 3,20 Prozent, 2025: 2,53 Prozent) und belastet am ersten Bankarbeitstag des Folgejahres. Der Broker bucht den Steuerbetrag vom Verrechnungskonto ab. Liegt dort zu wenig Guthaben, kann das je nach Anbieter zu einer Nachforderung oder zur Belastung eines verknüpften Kontos führen. Für Selbstständige, bei denen der Januar ohnehin gern eng wird, ist das ein konkreter Liquiditätstermin. Details erklärt der Ratgeber Vorabpauschale und ETF-Steuern.

Der Freistellungsauftrag muss auf alle Depots verteilt werden

Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 unverändert bei 1.000 Euro pro Person und Jahr (2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Er wirkt aber nur, wenn du bei der Bank einen Freistellungsauftrag einrichtest. Wer zwei oder drei Depots parallel führt — bei Selbstständigen nicht selten, weil ein zweiter Anbieter für Einmalanlagen dazukommt — muss den Betrag aufteilen. Ohne Aufteilung zieht ein Institut Steuer ab, obwohl der Freibetrag insgesamt noch nicht ausgeschöpft ist. Zurückholen lässt sich das nur über die Steuererklärung.

Inländisch oder ausländisch entscheidet über deinen Aufwand

Ein inländischer Broker behält Abgeltungssteuer (25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) sowie die Vorabpauschale automatisch ein und berücksichtigt die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs. Bei einem ausländischen Broker erklärst du die Erträge in der Regel selbst über die Anlage KAP. Das ist kein Ausschlusskriterium, aber ein Aufwandsposten — und Selbstständige haben von diesem Posten meistens schon genug.

Die günstige Ordergebühr nützt nichts, wenn der Spread teuer ist

„0 Euro Ordergebühr“ heißt nicht „0 Euro Kosten“. Bei außerbörslichen Handelsplätzen verdient der Handelspartner am Spread, also der Differenz zwischen An- und Verkaufskurs. Dazu kommen Börsenplatzentgelte und die laufenden Produktkosten des ETF (TER). Gerade seit dem PFOF-Verbot ist das der Punkt, an dem sich Geschäftsmodelle neu ordnen. Für Sparplan-Anleger mit kleinen Raten bleibt der Effekt überschaubar; wer größere Einmalbeträge bewegt, sollte einen Blick auf den Handelsplatz und die Handelszeit werfen — außerhalb der Xetra-Handelszeiten sind Spreads typischerweise weiter.

Einordnung nach Anwendungsfall — mit Begründung, ohne Rangliste

Die folgenden Einordnungen sind keine Empfehlungen, sondern eine Lesehilfe für die Tabelle: Welche Konditionsprofile passen strukturell zu welchem Vorhaben?

Grundsatz dieser Seite: Passung vor Provision. Wir nennen bewusst auch Anbieter, mit denen wir keine Partnerschaft haben oder haben könnten, wenn sie für einen Anwendungsfall die naheliegende Wahl sind.

Risiko: Das Depot ist nur die Hülle — das Risiko steckt im Inhalt. ETFs, Fonds und Aktien schwanken im Wert; Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Sondervermögen schützt vor der Insolvenz des Brokers, nicht vor Kursverlusten. Nichts in diesem Beitrag ist eine Empfehlung, ein bestimmtes Wertpapier, Produkt oder Depot zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten — entscheide eigenverantwortlich und ziehe im Zweifel eine unabhängige Beratung hinzu.

Ein Depotwechsel ist kostenlos — das nimmt Druck aus der Entscheidung

Viele zögern bei der Depotwahl, weil sie fürchten, sich für Jahrzehnte festzulegen. Das ist unbegründet: Für den Depotübertrag darf die abgebende Bank grundsätzlich keine Gebühr verlangen. Der Bundesgerichtshof hat 2004 entschieden, dass die Herausgabe der Wertpapiere keine gesondert berechenbare Dienstleistung ist, sondern zur gesetzlichen Pflicht der depotführenden Bank gehört (Az. XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Das gilt auch, wenn du nur einzelne Positionen überträgst. Tatsächliche Fremdkosten Dritter — etwa einer ausländischen Verwahrstelle — dürfen dagegen weitergereicht werden.

Praktisch heißt das: Ein Depotwechsel ist ein Formular, kein Verkauf. Weil die Wertpapiere übertragen und nicht veräußert werden, löst der reine Übertrag auf denselben Inhaber grundsätzlich keine Besteuerung aus. Achte darauf, dass die Anschaffungsdaten mitübertragen werden — sonst kann die neue Bank die Steuer im Verkaufsfall nicht korrekt berechnen. Konkrete steuerliche Fragen klärst du mit deinem Steuerberater.

In sechs Schritten zur Entscheidung

  1. Reserve zuerst. Notgroschen und Steuerrücklage auf ein jederzeit verfügbares Konto — erst danach langfristig anlegen.
  2. Nutzungsprofil festlegen. Nur Sparplan, Sparplan plus Einmalanlagen oder auch aktiver Handel? Das entscheidet, welche Spalte der Tabelle für dich zählt.
  3. Zwei bis drei Anbieter auswählen, deren Profil dazu passt — nicht sieben. Mehr Kandidaten verbessern die Entscheidung nicht, sie verzögern sie.
  4. Preisverzeichnis gegenlesen. Depotgebühr-Bedingung, Sparplan-Ausführungskosten, Ordermodell, Mindestrate. Aktionspreise gedanklich durch den Normalpreis ersetzen.
  5. Steuerlogik prüfen. Inländischer Broker mit automatischem Abzug oder ausländischer mit Anlage KAP? Freistellungsauftrag direkt bei der Eröffnung einrichten und auf mehrere Depots aufteilen.
  6. Entscheiden und laufen lassen. Einmal jährlich prüfen, ob Sparrate und Freistellungsauftrag noch zur Auftragslage passen — und ob im Januar genug Guthaben für die Vorabpauschale bereitliegt.
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Unser ETF-Sparplan-Rechner zeigt dir als unverbindliche Beispielrechnung, wie sich eine monatliche Rate über die Jahre entwickeln kann — inklusive Einmalanlage und Kosteneffekt (TER). So siehst du, ob die Unterschiede zwischen zwei Anbietern für dein Vorhaben überhaupt ins Gewicht fallen. Keine Prognose, keine Anlageberatung.

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Häufige Fragen

Welches Depot ist das beste für Selbstständige?

Ein pauschal „bestes“ Depot gibt es nicht — auch dieser Vergleich kürt bewusst keinen Testsieger. Sinnvoll ist die Frage andersherum: Was tust du mit dem Depot? Wer ausschließlich ETF-Sparpläne laufen lässt, fährt mit jedem Anbieter gut, der Sparpläne kostenfrei ausführt und keine an Aktivität gekoppelte Depotgebühr erhebt. Wer zusätzlich Einzelwerte oder größere Einmalbeträge handelt, achtet auf Ordermodell und Handelsplätze. Wer alles bei einer Bank bündeln will, landet eher bei einer Direktbank mit Girokonto. Die Auswahl triffst du eigenverantwortlich.

Was ändert sich für Anleger durch das PFOF-Verbot seit dem 1. Juli 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Broker in der EU keine Rückvergütungen mehr von Market Makern dafür annehmen, dass sie Kundenorders an einen bestimmten Handelsplatz weiterleiten (Payment for Order Flow). Deutschland war der letzte Mitgliedstaat, der PFOF bis zum 30. Juni 2026 übergangsweise erlaubte. Für Anleger heißt das vor allem: Die Erlösquelle mehrerer Neobroker ist entfallen. Große Anbieter haben ihre Modelle umgestellt oder eigene Handelsplätze aufgebaut, kostenlose ETF-Sparpläne blieben nach bisherigem Stand erhalten. Bei einzelnen Anbietern war zum Redaktionsschluss aber noch kein neues Preismodell klar kommuniziert — prüfe die aktuellen Konditionen deshalb direkt beim Anbieter.

Brauchen Selbstständige ein Firmendepot oder reicht ein Privatdepot?

Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist das Privatdepot der übliche Weg: Kapitalerträge im Privatvermögen werden pauschal mit der Abgeltungssteuer belastet, und die depotführende Bank wickelt das bei einem inländischen Anbieter automatisch ab. Werden Wertpapiere dagegen dem Betriebsvermögen zugeordnet, greift nicht die Abgeltungssteuer, sondern die Erträge fließen in den betrieblichen Gewinn und damit in deinen persönlichen Steuersatz. Wichtig ist in jedem Fall die saubere Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen. Ob eine betriebliche Zuordnung in deinem Einzelfall überhaupt zulässig oder sinnvoll ist, gehört zum Steuerberater — das ist keine steuerliche Beratung.

Welche Anbieter führen ETF-Sparpläne kostenlos aus?

Kostenfreie Sparplanausführung ist inzwischen der Marktstandard, allerdings mit Unterschieden im Detail. Stand Juli 2026 führen unter anderem Trade Republic, Scalable Capital, SMARTBROKER+, finanzen.net ZERO, die ING und die Consorsbank ETF-Sparpläne ohne Ausführungsgebühr aus. Bei comdirect ist nur ein Teil des Angebots dauerhaft ausführungsfrei („Top-Preis-ETFs“), außerhalb dieser Auswahl fällt in der Regel ein Prozentsatz je Ausführung an. Unterschiede gibt es außerdem bei der Mindestsparrate und der Zahl sparplanfähiger ETFs. Konditionen ändern sich häufig — vor der Eröffnung im Preis- und Leistungsverzeichnis gegenprüfen.

Sind meine ETFs im Depot sicher, wenn der Broker pleitegeht?

Wertpapiere im Depot (Aktien, ETFs, Fonds) sind Sondervermögen. Sie gehören rechtlich dir, nicht dem Broker, und werden im Insolvenzfall grundsätzlich auf eine andere Bank übertragen — ohne betragsmäßige Obergrenze. Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Bank greift nur für Euro-Guthaben auf dem Verrechnungskonto, nicht für den Wertpapierbestand. Sondervermögen schützt allerdings ausschließlich vor der Pleite des Anbieters, nicht vor Kursverlusten.

Kostet ein späterer Depotwechsel Geld?

Für den Übertrag selbst darf die abgebende Bank grundsätzlich keine Gebühr verlangen. Der Bundesgerichtshof hat 2004 entschieden, dass die Herausgabe der Wertpapiere keine gesondert berechenbare Dienstleistung ist, sondern zur Pflicht der depotführenden Bank gehört (Az. XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Fremdkosten Dritter, etwa einer ausländischen Verwahrstelle, dürfen weitergereicht werden. Praktisch heißt das: Eine Depotentscheidung ist keine Entscheidung für die Ewigkeit.

Muss ich mich als Selbstständiger um die Depotsteuer selbst kümmern?

Bei einem inländischen (deutschen) Broker werden Abgeltungssteuer und Vorabpauschale automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, die Teilfreistellung wird berücksichtigt — du musst dafür in der Regel nichts erklären. Bei einem ausländischen Broker musst du die Erträge meist selbst über die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung angeben. Für Selbstständige, die ohnehin eine Steuererklärung abgeben, ist das ein bewusster Abwägungspunkt, kein Ausschlusskriterium.

Ist dieser Vergleich eine Empfehlung für einen bestimmten Broker?

Nein. Der Beitrag ordnet Anbieter nach sachlichen Kriterien und Anwendungsfällen ein. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter. Genannte Konditionen sind Momentaufnahmen und können sich jederzeit ändern.

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Quellen und Grundlagen: Preis- und Leistungsverzeichnisse der genannten Anbieter (abgerufen Juli 2026); MiFIR-Review zum EU-weiten PFOF-Verbot mit Wirkung zum 1. Juli 2026; § 20 EStG (Kapitalerträge) und Investmentsteuergesetz (Teilfreistellung, Vorabpauschale, Basiszins 2026: 3,20 %); BGH-Urteile zum Depotübertrag (Az. XI ZR 200/03, XI ZR 49/04); BaFin und EU-Einlagensicherung zu Sondervermögen und der 100.000-Euro-Grenze auf dem Verrechnungskonto. Angaben ohne Gewähr; Konditionen ändern sich laufend.

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