BU steuerlich absetzbar? Was Selbstständige und Freiberufler wirklich sparen

Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Betriebsausgabe ist, weshalb der Sonderausgabenabzug bei den meisten Selbstständigen verpufft und wie die BU-Rente im Ernstfall besteuert wird — eigenständige BU gegen Rürup-BU, mit Rechenbeispiel. Orientierung, keine Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert: 29. September 2026

📌 Kurz gesagt: Für Selbstständige und Freiberufler ist die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Betriebsausgabe, sondern höchstens eine Sonderausgabe. Weil der Höchstbetrag von 2.800 Euro meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, spart der BU-Beitrag in vielen Fällen keinen Euro Steuer. Steuerlich entscheidend ist oft die andere Seite: Eine eigenständige BU-Rente wird im Ernstfall nur mit einem geringen Ertragsanteil besteuert.
ℹ️ Dieser Beitrag ist ein redaktioneller Überblick und keine Steuer-, Versicherungs- oder Anlageberatung. Er nennt keine konkreten Tarife. Der Hinweis auf ein Vergleichsportal weiter unten ist ein als „Anzeige“ gekennzeichneter Partnerlink (Offenlegung). Wie sich die Regeln bei dir auswirken, klärst du mit einem Steuerberater.

Ist die BU für Freiberufler eine Betriebsausgabe?

Die Frage liegt nahe: Die BU sichert dein Einkommen aus der Selbstständigkeit, also müsste sie doch zum Betrieb gehören. Der Bundesfinanzhof sieht das anders und hat 2005 entschieden, dass BU-Beiträge weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Die Begründung: Versichert ist ein persönliches Risiko — deine Gesundheit —, und das gehört zur privaten Lebensführung. Betriebsausgaben sind Versicherungen nur, wenn sie ein betriebliches Risiko abdecken, etwa eine Betriebshaftpflicht oder eine Inhaltsversicherung.

Das gilt unabhängig davon, ob du Freiberufler, Gewerbetreibender oder Gesellschafter einer GbR bist. Die Beiträge laufen deshalb nicht über deine EÜR, sondern können nur privat in der Einkommensteuererklärung auftauchen — als Sonderausgaben.

💡 Kern in einem Satz: Die BU ist für Selbstständige eine private Versicherung — steuerlich zählt sie zu den Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben), nie zu den Betriebsausgaben.

Warum der Sonderausgabenabzug bei den meisten verpufft

Eine eigenständige BU gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Dafür gibt es einen gemeinsamen Höchstbetrag:

Der Haken: In diesen Topf fallen auch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, und die werden zuerst angerechnet. Übersteigen sie den Höchstbetrag, sind sie trotzdem voll absetzbar — für alles andere bleibt dann aber nichts mehr übrig. Weil eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung bei Selbstständigen schnell mehrere Hundert Euro im Monat kostet (mehr dazu im Ratgeber PKV oder GKV), ist der Rahmen von 2.800 Euro fast immer schon voll.

Rechenbeispiel

Position (vereinfacht) Betrag pro Jahr
Basis-Kranken- und Pflegeversicherung5.400 €
Beitrag eigenständige BU1.200 €
Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen2.800 €
Absetzbar insgesamt5.400 € (die KV/PV, voll)
Davon wirkt der BU-Beitrag0 €

Illustrative Beispielzahlen, keine Berechnung deines Falls. Nicht berücksichtigt sind Details wie der Abschlag bei Krankenversicherungen mit Krankengeldanspruch.

Einen Effekt hat der BU-Beitrag nur, wenn deine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung unter dem Höchstbetrag liegt. Das ist bei Selbstständigen die Ausnahme — etwa bei sehr niedrigem Einkommen im Gründungsjahr.

Die Alternative: BU in der Rürup-Rente

Anders sieht es aus, wenn die BU als Zusatzversicherung an eine zertifizierte Basisrente gekoppelt ist. Dann zählt der gesamte Beitrag zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Dieser Topf ist viel größer: 2026 sind bis zu 30.826 Euro (Ledige) zu 100 Prozent absetzbar, und die Krankenversicherung konkurriert dort nicht mit. Wie die Rürup-Rente grundsätzlich funktioniert, steht in einem eigenen Ratgeber.

Die Bedingung: Mehr als 50 Prozent des Beitrags müssen in die Altersvorsorge fließen, die BU darf also nur der kleinere Teil sein. Der Steuervorteil beim Einzahlen hat außerdem einen Preis, der oft übersehen wird:

Wie wird die BU-Rente im Ernstfall besteuert?

Hier liegt der eigentliche steuerliche Unterschied zwischen den beiden Wegen. Die Rente aus einer eigenständigen privaten BU ist eine abgekürzte Leibrente. Besteuert wird nur ihr Ertragsanteil, und der richtet sich nach § 55 Abs. 2 EStDV danach, wie lange die Rente ab Beginn höchstens läuft — also vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Vertragsende.

Maximale Laufzeit der BU-Rente Steuerpflichtiger Ertragsanteil
10 Jahre12 %
15 Jahre16 %
20 Jahre21 %
22 Jahre23 %
25 Jahre26 %
30 Jahre30 %

Auszug aus der Tabelle in § 55 Abs. 2 EStDV. Ist der Berechtigte zu Beginn der Rente bereits älter, gilt nach Spalte 3 der Vorschrift unter Umständen die Tabelle für lebenslange Renten.

Beispiel: gleiche Rente, zwei Verträge

Angenommen, du wirst mit 45 berufsunfähig, dein Vertrag läuft bis 67 und zahlt 2.000 Euro im Monat, also 24.000 Euro im Jahr:

Wie viel Steuer daraus tatsächlich wird, hängt von deinen übrigen Einkünften im Leistungsfall ab. Die Grundlogik zeigt das Beispiel trotzdem: Die eigenständige BU verschiebt den Steuervorteil in den Ernstfall, die Rürup-BU holt ihn beim Einzahlen und zahlt ihn im Ernstfall zum großen Teil zurück.

Die drei Wege im Vergleich

Weg Beiträge BU-Rente
Eigenständige BU (Einzelunternehmer, Freiberufler) sonstige Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag 2.800 € — meist ohne Wirkung nur Ertragsanteil nach Laufzeit (z. B. 23 %)
BU als Zusatz zur Basisrente Altersvorsorgeaufwendungen, 2026 bis 30.826 € zu 100 %; BU-Anteil unter 50 % Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn (2026: 84 %)
BU über die eigene GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer) als betriebliche Versorgung für die GmbH grundsätzlich Betriebsausgabe; Angemessenheit prüfen in der Regel voll steuerpflichtig

Der GmbH-Weg ist der einzige, bei dem die BU tatsächlich im Betrieb landet — aber nur, weil die GmbH eine eigene Rechtsperson ist, die ihrem Geschäftsführer eine Versorgung zusagt. Dort hängen Fragen der verdeckten Gewinnausschüttung und der Angemessenheit dran, die unbedingt mit dem Steuerberater geklärt gehören.

Wichtig: Die Steuerfrage sollte die Entscheidung für oder gegen eine BU nicht tragen. Wichtiger sind Bedingungen, Leistungsdauer und die Frage, ob du nach einer Gesundheitsprüfung überhaupt angenommen wirst. Eine BU, die im Ernstfall nicht zahlt, ist auch mit Steuervorteil wertlos. Diese Übersicht ist keine Empfehlung für einen bestimmten Vertragsweg oder Tarif.

Checkliste für die Steuererklärung

⚖️ Kein Steuerrat: Die Werte (Stand September 2026) sind eine allgemeine Orientierung. Höchstbeträge, Besteuerungsanteile und Formularzeilen ändern sich — prüfe sie für dein Steuerjahr und lass dich im Einzelfall von einem Steuerberater beraten.

Was das für deine Planung heißt

Rechne bei einer eigenständigen BU nicht mit einer Steuerersparnis auf den Beitrag — plane ihn als vollen Nettoaufwand ein. Warum die Absicherung für Selbstständige trotzdem zählt und worauf du beim Abschluss achtest, erklärt der Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige. Wer über die Rürup-Kopplung nachdenkt, findet die Abwägung Steuervorteil gegen Flexibilität im Vergleich Rürup oder ETF-Depot. Und wie viel du neben der Absicherung fürs Alter zurücklegen kannst, spielst du mit dem Sparplan-Rechner unverbindlich durch.

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Häufige Fragen

Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung als Betriebsausgabe absetzen?

In aller Regel nein. Der Bundesfinanzhof hat 2005 entschieden, dass Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, weil sie ein persönliches Risiko absichern — die eigene Gesundheit — und kein betriebliches. Das gilt auch für Freiberufler und Einzelunternehmer. Die Beiträge können nur als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Wie viel BU-Beitrag kann ich als Selbstständiger absetzen?

Die Beiträge zu einer eigenständigen BU zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dafür gilt für Selbstständige, die ihre Krankenversicherung komplett selbst zahlen, ein Höchstbetrag von 2.800 Euro im Jahr. Auf diesen Betrag werden aber zuerst die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet. Weil diese bei Selbstständigen meist schon über 2.800 Euro liegen, bringt der BU-Beitrag in vielen Fällen keine zusätzliche Steuerersparnis.

Lohnt sich eine BU in der Rürup-Rente, um Steuern zu sparen?

Wird die BU als Zusatz an eine zertifizierte Basisrente gekoppelt, zählen die Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind 2026 bis 30.826 Euro (Ledige) zu 100 Prozent absetzbar. Dafür muss mehr als die Hälfte des Beitrags in die Altersvorsorge fließen, und eine spätere BU-Rente wird mit dem hohen Besteuerungsanteil versteuert (84 Prozent bei Rentenbeginn 2026). Ob sich das unterm Strich lohnt, hängt von Steuersatz heute und im Leistungsfall ab und ist eine Frage für den Steuerberater.

Muss ich die BU-Rente versteuern?

Ja, aber unterschiedlich stark. Die Rente aus einer eigenständigen privaten BU wird nur mit dem Ertragsanteil nach § 55 EStDV besteuert, der von der Laufzeit der Rente abhängt — bei 22 Jahren Laufzeit sind es zum Beispiel 23 Prozent. Die Rente aus einer Rürup-BU wird dagegen mit dem Besteuerungsanteil versteuert, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet (2026: 84 Prozent).

Wo trage ich die BU-Beiträge in der Steuererklärung ein?

Beiträge zu einer eigenständigen BU gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Beiträge zu einer Basisrente mit BU-Zusatz werden dort bei den Beiträgen zur Altersvorsorge angegeben; der Versicherer meldet sie in der Regel elektronisch an das Finanzamt. Maßgeblich ist das aktuelle Formular des jeweiligen Steuerjahres.

Ist dieser Ratgeber eine Steuerberatung?

Nein. Dieser Beitrag erklärt allgemein, wie Beiträge und Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich behandelt werden. Er ist keine Steuer-, Versicherungs- oder Anlageberatung. Wie sich die Regeln bei dir konkret auswirken, klärst du mit einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe.

Quellen u. a.: § 10 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3a und Abs. 4 EStG (Vorsorgeaufwendungen), § 22 Nr. 1 EStG und § 55 Abs. 2 EStDV (Ertragsanteil abgekürzter Leibrenten), BFH-Beschluss vom 15.06.2005 (BU-Beiträge keine Betriebsausgaben), Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Basisrente). Stand: September 2026.

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